MHD – Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten?

Häufig werden wir gefragt, ob unsere Nahrungsergänzungsprodukte über das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) eingenommen werden dürfen. Vom Gesetzgeber her kann dieses Datum neu definiert werden, wenn eine umfassende Prüfung der sogenannten Mikrobiologie stattgefunden hat. Konkret bedeutet dies, dass man eine Laborprobe nehmen muss und prüft, ob es kranmachende Bakterien wie beispielsweise Coli-Bakterien oder Salmonellen enthält. Diese mikrobielle Prüfung führen wir bei all unseren Sanat International Produkten auch vor dem Erstverkauf durch. Weiter prüfen wir unsere Produkte auf Radioaktivität, Pestizidrückstände und Schwermetallbelastung.

Was aber, wenn Sie zu Hause eine Packung haben, die das MDH überschritten hat? 

Wenn die Packung noch versiegelt ist und stets trocken in Raumtemperatur gelagert ist, können Sie davon ausgehen, dass Sie diese zwei Jahre über das Datum hinaus verwenden können. Bitte achten Sie allerdings genau, ob die Kapseln sich farblich nicht verändert haben. Ob beispielsweise schwarze Punkte oder schimmelpilzartige Veränderungen sichtbar sind. Auch ein „komischer“ oder schlechter Geruch sollte nicht spürbar sein. Wenn all dies nicht zutrifft können Sie Ihr Produkt weiter einnehmen.

Offene Packungen, welche länger nicht mehr verwendet wurden und das MDH überschritten haben, würde ich eher entsorgen als sie weiter verwenden.

Zusammenfassung: Da alle Sanat International Produkte frei von Konservierungsstoffen sind, sollte eine geöffnete Packung immer möglichst ohne längere Unterbrüche aufgebraucht werden. Original versiegelte Nahrungsergänzungsmittel in kapsel- und pulverisierter Form können Sie bei korrekter Lagerung auch nach Ablauf des MHDs einnehmen, sollten Sie keine sicht- und riechbaren Veränderungen des Inhalts feststellen. Bei Flüssigkeiten ohne Alkohol ist davon abzuraten, diese über das MHD Datum hinaus zu verwenden. Im Zweifelfall kann ein Nahrungsergänzungsmittel einfach über den Haushaltsabfall entsorgt werden.
Andere Sprachen und Ihre Abkürzungen des Mindesthaltbarkeitsdatums MHD – BBD – DDM
Da wir eine in Frankreich domizilierte Firma sind, verwenden wir für das Mindesthaltbarkeitsdatum die Bezeichnung DDM. Diese Abkürzung bedeutet: Date de durabilité minimale. Es gibt Mitanbieter, welche die englische Bezeichnung Best before date (BBD) verwenden. Hierbei handelt es sich immer um die genau gleiche Bezeichnung.
Ablaufdatum: EXP
Das sogenannte Expire Date wird ausschliesslich bei Medikamenten und rasch rsp. leicht verderbbaren Lebensmittel verwenden. Die Verwendung der Bezeichnungen EXP rsp. MHD ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dies bedeutet, dass auf Nahrungsergänzungsmitteln die Bezeichnung EXP nicht verwendet werden darf.